!WICHTIGER HINWEIS!
Aufgrund der aktuellen Situation in Österreich ist unser
Büro derzeit nur für AKTUELLE STERBEFÄLLE geöffnet.
Bitte unbedingt um telefonische Terminvereinbarung!
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Im Trauerfall muss vieles entschieden und geregelt werden. Sie als Angehöriger werden mit Fragen und Problemen belastet, mit denen sie bisher noch nicht konfrontiert worden sind. In dieser schweren Zeit möchten wir Ihnen eine wertvolle Hilfe sein.
Als Bestatter ist man Vertrauter in der wahrscheinlich schlimmsten psychischen Ausnahmesituation und darf das tun, was anderen vorenthalten ist. Die Nähe zum gerade verstorbenen Familienmitglied ist ein starker Vertrauensvorschuss an den Bestatter, den wir, die ihren Beruf schon fast als Berufung ansehen, niemals missbrauchen würden.
Menschlichkeit und Einfühlungsvermögen sind unsere Grundwerkzeuge.
Wir informieren Sie ausführlich.
Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen. Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Der zuständige Gemeindearzt führt dann die wesentliche Totenbeschau durch und stellt die für die "Freigabe" und Beurkundung grundlegenden Papiere aus.
Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z. B. das Meldeamt, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte
Testamente.
FÜR DIE BEURKUNDUNG AM ZUSTÄNDIGEN STANDESAMT WERDEN FOLGENDE DOKUMENTE BENÖTIGT:
Weiters wichtig für die Durchführung:
BEKLEIDUNG für die (den) Verstorbene(n)
(Friedhof - Gruppe, Reihe, Nummer oder Letztverstorbenen in der Grabstelle)
für die Gestaltung der Verabschiedung (Verständigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder eines Nachrufsprechers)
für die persönliche Gestaltung der Trauerfeier
(CDs zur Auswahl stehen unsererseits zu Ihrer Verfügung,
oder Sie bringen selbst die Lieblingsmusik des/der Verstorbenen mit.)
(Andenkenbilder können direkt beim Begräbnis ausgeteilt werden, diese enthalten die Textzeilen wie z. B. "Herzlichen Dank für die erwiesene
Anteilnahme".)
Beim Eintritt des Todes werden Sie mit vielen Formalitäten konfrontiert.
Wir stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.
Abmeldungen mittels Sterbeurkunde bei diversen Stellen
Bitte warten Sie, bis Sie die amtliche Sterbeurkunde "Sterbebuch" in Händen halten, bevor Sie die Wege für sämtliche Abmeldungen beginnen.
Das verhindert, dass Sie manchen Weg zweimal bestreiten müssen.
Telefonische Anfragen sind anzuraten, da es heutzutage oft möglich ist, eine Sterbeurkunde per Fax oder Mail zu übermitteln.
Mittels Sterbeurkunde bei der für die (den) Verstorbene(n) zuständigen Stelle (gebührenfreie Todesbestätigung)
Berechtigungen und Verpflichtungen, die auf den Namen des (der) Verstorbenen lauten, müssen gelöst bzw. geändert werden.
Zumeist handelt es sich dabei um einen oder mehrere der folgenden Verträge:
(Wenn das auf die (den) Verstorbene(n) zugelassene Fahrzeug vom Erben weiterbenutzt werden soll, so ist darauf zu achten, dass das KFZ lt. Kennzeichen vom Notar in den Einantwortungsbeschluss aufgenommen wird.)
Abmeldung eines Zweitwohnsitzes (Die Abmeldung des Hauptwohnsitzes erfolgt automatisch durch das Standesamt.)
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet.
Das zuständige Gericht wird vom Standesamt automatisch verständigt und bestellt den nach Wohnort und Sterbedatum zuständigen Notar zum
Gerichtskommissär.
In dringenden Fällen kann der Notar von den Erben selbst aufgesucht werden. Ansonsten werden die Hinterbliebenen vom Notar zur
Todfallsaufnahme bestellt.
Sterbetag am ...
Die Kosten einer Bestattung variieren sehr stark, denn sie hängen immer von den persönlichen Vorstellungen und Wünschen der Verstorbenen oder Hinterbliebenen ab. Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass sich
die Kosten einer Bestattung aus vielen einzelnen Faktoren zusammensetzen. So ist grundsätzlich zwischen den Kosten für das Bestattungsinstitut (Eigenleistungen) und den Kosten für Nebenleistungen und Fremdauslagen (Fremdleistungen) zu unterscheiden.
Die Kosten einer Bestattung so umfassend und transparent wie möglich darzustellen, ist unser Ziel.
Dies ist uns jedoch nicht pauschal möglich, sondern nur in enger Abstimmung mit Ihnen und unter Kenntnis Ihrer persönlichen Vorstellungen
und Wünsche.
Ein seriöses Bestattungsunternehmen nimmt sich deshalb die Zeit, alles detailliert mit Ihnen zu besprechen. Erst auf dieser Basis ist es
uns möglich, Ihnen ein faires und umfassendes Angebot zu unterbreiten.