Erste Schritte
Verständigen Sie den Haus- oder Notarzt, denn nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen. Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur eine Bescheinigung des Todes aus, der zuständige Gemeindearzt führt danach die wesentliche Totenbeschau durch und stellt die für die „Freigabe“ und Beurkundung grundlegenden Papiere aus.
Am nächsten Werktag sollte der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene Stellen wie z.B. das Meldeamt, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.
1. Dokumente für die Beurkundung
- GEBURTSURKUNDE (vor dem 1.1.1939 Geburts- und Taufschein)
- STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEIS (bei Ausländern REISEPASS)
- MELDEZETTEL des letzten aufrechten Hauptwohnsitzes
- VERLEIHUNGSURKUNDE als Nachweis von Akademischen Graden
- HEIRATSURKUNDE (vor dem 1.8.1938 Trauschein)
- STERBEURKUNDE des verstorbenen Ehepartners
- SCHEIDUNGSDEKRET bei Geschiedenen
2. Bekleidung für den bzw. die/den Verstorbene(n)
- Unterbekleidung
- Hemd oder Bluse
- Socken oder Strümpfe
- Anzug, Kleid oder Kostüm
- Persönliche Sachen wie religiöse Beigaben, Briefe, Fotos o. Ä. können mitgegeben werden
3. Grabdaten
Informationen zu Friedhof-Gruppe, Reihe, Nummer oder Letztverstorbenen in der Grabstelle
4. Religionsbekenntnis
Dieses benötigen wir für die Gestaltung der Verabschiedung bzw. der Verständigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder eines Nachrufsprechers
5. Musikalische Wünsche
Für die persönliche Gestaltung der Trauerfeier bringen Sie gerne die Lieblingsmusik des/der Verstorbenen mit. Auch wir haben viele CDs für Sie zur Auswahl.
Ein Sänger oder Chor kann selbstverständlich organisiert werden.
6. Foto für Parte oder Gedenkbilder
Andenkenbilder können direkt beim Begräbnis ausgeteilt werden, diese enthalten Textzeilen wie z.B. „Herzlichen Dank für die erwiesene Anteilnahme“.
7. Blumenschmuck bestellen
- Sarggesteck oder Sargdecke
- Kränze
- Buketts
- Kirchenschmuck
- Nachwerfblumen
Im Todesfall sind wir Tag und Nacht für Sie erreichbar und stehen Ihnen in diesen schwierigen Stunden zur Seite. Sie sind nicht allein.
Bestattung Fuchs GesmbH
Stadtplatz 5
3400 Klosterneuburg
Telefon: +43 2243 32 1 32
24 Stunden Bereitschaftsdienst: +43 664 342 98 42
E-Mail: office@bestattung-fuchs.at
Öffnungszeiten: MO-FR 08-16 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Formalitäten
Beim Eintritt des Todes werden Sie mit vielen Formalitäten konfrontiert. Stirbt ein nahestehender Mensch ist dies für die Angehörigen immer ein großer Schock, der erst einmal verarbeitet werden muss. Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Sie und beraten Sie ausführlich in einem einfühlsamen Erstgespräch zur Organisation der Beerdigung sowie den zu erledigenden Formalitäten.
Abmeldungen mittels Sterbeurkunde bei diversen Stellen
Sobald Sie die amtliche Sterbeurkunde „Sterbebuch“ in Händen halten, können Sie mit sämtlichen Abmeldungen beginnen. Telefonische Anfragen sind anzuraten, da es heutzutage oft möglich ist, eine Sterbeurkunde per Mail oder Fax zu übermitteln.
Gerne können Sie hierfür auch unseren Online-Abmeldeassistenten 12 Monate lang nützen.
Krankenkasse und Pensionsversicherung
Mittels Sterbeurkunde bei der für die/den Verstorbene/n zuständigen Stelle.
Wir erledigen die Abmeldung gerne für Sie.
Berechtigungen und Verpflichtungen
Berechtigungen und Verpflichtungen, die auf den Namen der/des Verstorbenen lauten, müssen gelöst bzw. geändert werden. Meist handelt es sich dabei um einen oder mehrere der folgenden Verträge:
- Bankkonto (Daueraufträge!)
- Mietverträge
- Rundfunk- und Fernsehbewilligung
- Telefonanschluss
- Internetanschluss
- Strombezug
- Abonnements
- Mitgliedschaften bei Vereinen und Organisation
- KFZ-Zulassung
Soll das auf die/den Verstorbene/n zugelassene Fahrzeug vom Erben weiterbenutzt werden, so ist darauf zu achten, dass das KFZ lt. Kennzeichen vom Notar in den Einantwortungsbeschluss aufgenommen wird.
Die Abmeldung von Haupt- und Nebenwohnsitz erfolgt automatisch durch das Standesamt.
Verlassenschaftsabhandlung
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das zuständige Gericht wird vom Standesamt automatisch verständigt und bestellt den nach Wohnort und Sterbedatum zuständigen Notar zum Gerichtskommissar.
In dringenden Fällen kann der Notar von den Erben selbst aufgesucht werden. Ansonsten werden die Hinterbliebenen vom Notar zur Todfallsaufnahme bestellt.
Kosten einer Bestattung
Die Kosten einer Bestattung sind abhängig von den persönlichen Wünschen der Verstorbenen oder Hinterbliebenen. Es entstehen Kosten für das Bestattungsinstitut (u.a. für Sarg, Urne, Überführung, Ankleiden und Einsargen, Vorbereitung der Trauerfeier, Sarg- oder Urnenträger) und Kosten für Nebenleistungen, wie die Beurkundung und Sterbeurkunde beim Standesamt, Arztkosten, Traueranzeigen, Blumenarrangements usw. Bei der Friedhofsverwaltung fallen Kosten z.B. für den Grabstellenkauf, die Verlängerungsgebühr, Erdarbeiten und Nutzung der Aufbahrungshalle an.
Wir stehen Ihnen bei der Verwirklichung Ihrer Wünsche und Vorstellungen zur Seite und geben unser Bestes, Ihnen die Kosten einer Bestattung so detailliert und transparent wie möglich darzustellen.
Hilfreiche Downloads
Hier haben wir Ihnen beliebte Texte und Sprüche sowie eine Musikauswahl und einen Wegweiser für Abmeldungen der/des Verstorbenen aufgelistet.